Das Konzept des Schonvermögens ist ein essenzieller Baustein des Schweizer Sozialversicherungssystems, speziell im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL). Diese staatlichen Beihilfen sichern das Existenzminimum jener Rentner, deren Einkünfte und Vermögen nicht ausreichen, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.

Doch was passiert, wenn sich die finanzielle Situation eines EL-Beziehers verändert? Insbesondere, wenn das Eigenvermögen im Laufe der Zeit schrumpft? Hier zeigt sich die Flexibilität des Systems: Mit abnehmendem Vermögen steigt der Anspruch auf EL, da weniger Einkommen aus dem Vermögen angerechnet wird. Das Schonvermögen bleibt dabei unberührt – ein Freibetrag, der sicherstellt, dass Rentner nicht ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen müssen.

Betrachten wir Herrn Meyers Fall: Vor fünf Jahren betrug sein Vermögen 50’000 CHF, und er erhielt EL in Höhe von 5’000 CHF pro Jahr. Heute, mit einem Vermögen von 20’000 CHF, fällt er deutlich unter das Schonvermögen. Sein Anspruch auf EL ist auf 12’000 CHF pro Jahr gestiegen, um die Lücke zwischen seinen Einnahmen und den Lebenshaltungskosten zu schließen.

Diese Dynamik gewährleistet, dass auch bei sich verändernden wirtschaftlichen Umständen das soziale Sicherheitsnetz greift. Rentner können sich darauf verlassen, dass ihr grundlegendes Wohl nicht durch Schwankungen im Vermögensstand gefährdet wird. Das Schonvermögen und die darauf basierenden EL sind somit ein Beispiel für die Fürsorge und Voraussicht des Schweizer Sozialsystems. Der Vermögensfreibetrag (Schonvermögen) beträgt für Einzelpersonen CHF 30’000 und für Ehepaare CHF 50’000.

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