Die Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz basiert auf einem dreiteiligen Modell, das sich aus Beiträgen der Pflegebedürftigen, der öffentlichen Hand und der Krankenversicherung zusammensetzt. Die Pflegekosten für einen Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim sind hoch, und obwohl die öffentliche Hand und die Krankenversicherung einige Kosten abdecken, bleibt ein erheblicher Eigenanteil für die Bewohner bestehen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Dreiteiliges Modell: Finanzierung durch Pflegebedürftige, öffentliche Hand und Krankenversicherung.-
- Hohe Kosten: Trotz Unterstützung bleibt ein erheblicher Eigenanteil (ca. 8.000 CHF/Monat).
- Private Vorsorge: Sparen und Versicherungen sind ratsam, besonders für Komfortleistungen.
- Eigenbeitrag der Pflegebedürftigen: Deckt Unterkunft, Verpflegung und Betreuung; Ergänzungsleistungen bei unzureichenden Mitteln.
- Krankenversicherung: Übernimmt einen Teil der Pflegekosten, abhängig vom Pflegegrad.
- Öffentliche Hand: Ergänzungsleistungen und ggf. Sozialhilfe bei Bedarf.
- Familienverantwortung: Kinder müssen grundsätzlich nicht zahlen, Rückgriff bei Sozialhilfe möglich.
- Frühzeitige Planung: Wichtig für die Absicherung im Alter.
Pflege im Heim Kostenverteilung
Im Durchschnitt betragen die monatlichen Kosten für das Pflegeheim 10’215.89 Franken. Diese Kosten entstehen durch:
- Pension (40%): CHF 4’124.-
- KVG-Pflege (43%): CHF 4’401.-
- Betreuung (15%): CHF 1’529.-
- Übrige Kosten (2%): CHF 162.-
Die Pensions- und Betreuungskosten sind durch die pflegebedürftige Person zu finanzieren. Darunter fallen folgende Kosten:
- Zimmerkosten
- Verpflegung
- Wäsche etc.
- 24h Betreuung
60% der pflegenden Personen sind auf finanzielle Hilfe angewiesen, um die Kosten für die Pensions- und Betreuungskosten zu bewältigen. Mehr dazu finden Sie unter Ergänzungsleistungen & Hilfloseentschädigung.
Pflegekosten und persönliche Vorsorge
Die Kosten für einen Platz in einem Schweizer Alters- oder Pflegeheim sind beträchtlich und können monatlich nach Abzug der Beteiligung der Krankenkasse und der öffentlichen Hand immer noch rund 8’000 CHF betragen. Daher ist es ratsam, dass Einzelpersonen für diese Lebensphase sparen oder entsprechende Versicherungen abschließen. Die private Vorsorge spielt vor allem in Bezug auf Komfortleistungen, wie z.B. ein Einzelzimmer, eine wichtige Rolle.
Beiträge der Pflegebedürftigen
In der Schweiz wird erwartet, dass die Pflegebedürftigen einen Teil der Kosten selbst tragen. Ihr Beitrag deckt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und den schweizweit festgelegten Eigenanteil für die KVG-Pflege. Wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, können sie Ergänzungsleistungen beantragen (EL).
Rolle der Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, jedoch nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Die Höhe der Übernahme durch die Krankenversicherung ist abhängig vom Schweregrad der Pflege. Die Restkosten für die Pflege übernimmt die öffentliche Hand. Die Krankenversicherung übernimmt zudem die Kosten für die medizinische Versorgung gemäß Versicherungspolice.
Unterstützung durch die öffentliche Hand
Wenn die finanziellen Mittel einer pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, kann diese Ergänzungsleistungen beantragen. In außerordentlichen Situationen reichen die Ergänzungsleistungen nicht aus. In solchen Fällen kann die pflegebedürftige Person bei der zuständigen Gemeinde oder dem Kanton Sozialhilfe beantragen, um die Lücke zu füllen. Das Sozialamt prüft jeden Fall individuell und klärt auch die Verwandtenunterstützung ab.
Verantwortung der Familie
Die Frage, ob Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen, ist in der Schweiz komplex. Grundsätzlich gilt, dass erwachsene Kinder nicht direkt für die Kosten der Eltern aufkommen müssen. Es kann jedoch zu Rückgriffen kommen, wenn die Eltern Sozialhilfe beanspruchen und die Kinder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies wird auf kantonaler Ebene geregelt und kann variieren.
Fazit
Angesichts der hohen Kosten für den Aufenthalt und die Pflege in Alters- und Pflegeheimen ist es ratsam, frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Die genauen Modalitäten der Kostenübernahme sind individuell verschieden und hängen von der persönlichen Situation ab. Es ist wichtig, dass sich Einzelpersonen und Familien frühzeitig über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren und entsprechend planen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen und Beratung zu diesem Thema können Sie sich an die zuständigen Behörden oder professionelle Beratungsstellen wenden. Erfahren Sie mehr über die Pflegestufen in der Schweiz.