Was sind anerkannten Ausgaben?

  • Berufsauslagen bis zur Höhe des Bruttoerwerbseinkommens.
  • Berufsauslagen bis zur Höhe des Bruttoerwerbseinkommens.
  • Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenversicherung. Die jährlichen Beträge werden durch den Bund für jeden Kanton einzeln festgelegt.
  • Beiträge an AHV, IV und EO.
  • Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, z.B. Alimente.

Für Personen, die zu Hause leben, gelten zudem als anerkannte Ausgaben:

  • Der allgemeine Lebensbedarf pro Jahr; (pro Kanton festgelegter Betrag).
  • Der jährliche Mietzins und die damit zusammenhängenden Nebenkosten einer Wohnung. Bei Personen, die in einer Liegenschaft wohnen, die ihnen gehört, wird als Mietzins der Eigenmietwert angerechnet (pro Kanton festgelegter Betrag).

Bei Personen, die in einem Heim oder im Spital leben, werden folgende Ausgaben anerkannt:

  • Die Tagestaxe. Die Kantone können einen Höchstbetrag festlegen.
  • Der Betrag für persönliche Auslagen wie Kauf von Kleidern, Produkte für die Körperhygiene, Zeitungen, Steuern, usw. Dieser Betrag wird von den Kantonen festgelegt.

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